Kundeninformation

über die Neundorf Consulting GmbH GmbH und die angebotenen Dienstleistungen einschließlich Besonderheiten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Allgemeine Informationen über die Neundorf Consulting GmbH GmbH

Gründung, Erlaubnisumfang und angebotene Dienstleistungen

Die Neundorf Consulting GmbH (im Folgenden auch „Neundorf Consulting GmbH“ oder die „Gesellschaft“) wurde 2008 als bankenunabhängige Gesellschaft in Bielefeld gegründet. Neundorf Consulting GmbH ist ein Finanzberater und Vermittler im Sinne des § 34 d, f und i Gewerbeordnung.

Neundorf Consulting GmbH betreut freiberuflich Tätige und vermögende Privatkunden in allen finanziellen Belangen gesamtheitlich unter Berücksichtigung sowohl privater Aspekte als auch der beruflichen Tätigkeit. Die Gesellschaft besitzt u.a. die Erlaubnis zum Betreiben der Anlagevermittlung sowie der Anlageberatung.

Identität, Anschrift, Postadresse

Neundorf Consulting GmbH
Lange Straße 79
29664 Walsrode

Gesetzlicher Vertreter

Heiko Neundorf (Geschäftsführer)

Fernkommunikation

Tel.:05161 4885530
Fax:05161 4812590
Mobil:0172 2557007

Zuständige Aufsichtsstelle

Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld
Postfach 10 03 63
33503 Bielefeld

Bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld können die nachfolgend aufgeführten Zulassungen, auch elektronisch, überprüft werden.

Registrierung nach § 34d GewO:

Die Neundorf Consulting GmbH besitzt eine Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.

Registrierungsnummer
D-MLPY-XGFBT-27

Registrierung nach § 34f GewO:

Die Neundorf Consulting GmbH besitzt eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO.

Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von:
Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO).

Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO).

Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetztes (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO)

Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG zu erbringen.

Registrierungsnummer
D-F-108-EUPP-78

Registrierung nach § 34i GewO:

Die Neundorf Consulting GmbH besitzt eine Erlaubnis als Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Registrierungsnummer
D-W-108-M5FT-47

Zuständiges Registergericht

Handelsregister: HRB 39220
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld, 33595 Bielefeld

Steuernummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 257 869 452

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO zulässig ist.

Dazu bedient sich Neundorf Consulting GmbH insbesondere der Plattform FIL Fondsbank GmbH/ Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH am Main über die mehrere tausend Fonds von rund 150 in- und ausländischen Verwaltungsgesellschaften zur Verfügung stehen.

Informationen zu den angebotenen sonstigen Kapitalanlageprodukten (z.B. geschlossenen Fonds, etc.) finden Sie unter www.Neundorf-Consulting.de.

Kommunikation, maßgebliche Sprache und Kommunikationsmittel

Mit Ausnahme von Auftragserteilungen im Hinblick auf Finanzinstrumente, können Kunden1 und Interessenten jegliche Korrespondenz mit Neundorf Consulting GmbH per Telefon, Telefax, E-Mail, Post oder persönlich führen. Die Sprache, in der Kunden mit Neundorf Consulting GmbH kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von Neundorf Consulting GmbH erhalten, ist Deutsch. Auftragserteilungen im Hinblick auf Finanzinstrumente können nicht telefonisch erfolgen.

Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag.

Bei Auftragserteilung über Telekommunikationsgeräte (insbesondere Telefax oder E-Mail) wird Neundorf Consulting GmbH bei Zweifeln an der Authentizität des Auftrags/Auftraggebers Sicherungsmaßnahmen ergreifen (z.B. Rückruf des Auftraggebers), die zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen können. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nachrichten, Weisungen oder Informationen, die mittels Telefax oder E-Mail ausgetauscht werden, erst verspätet gelesen und ausgeführt, bzw. von Dritten gelesen oder auch manipuliert werden.

Die Wahrung der Vertraulichkeit bei der Nutzung von Telekommunikationsmedien kann daher von Neundorf Consulting GmbH nicht sichergestellt werden.

Zustandekommen von Verträgen

Schriftliche Verträge kommen grundsätzlich erst mit Zugang des durch Neundorf Consulting GmbH gegengezeichneten Vertrages beim Kunden zu Stande. Die Übermittlung einer durch den Kunden unterzeichneten Vertragsausfertigung stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss dieses Vertrages durch den Kunden dar.

Im Rahmen der Anlagevermittlung für Fondsanteile schließt Neundorf Consulting GmbH keinen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit dem Kunden. Vielmehr kommt durch Unterzeichnung des von Neundorf Consulting GmbH zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrages zwischen Neundorf Consulting GmbH und dem Kunden stillschweigend ein Vertrag über die Vermittlung der gezeichneten Finanzinstrumente zustande.

Wesentliche Dienstleistungsmerkmale

Bei Abschluss eines Anlageberatungsvertrages wird Neundorf Consulting GmbH Anlageempfehlungen hinsichtlich Finanzinstrumenten aussprechen. Hierbei berücksichtigt Neundorf Consulting GmbH die vom Kunden gemachten Angaben. Als Finanzinstrumente kommen ausschließlich offene und geschlossene Fonds zum Einsatz. Das empfehlenswerte Spektrum an Fonds kennt bei Neundorf Consulting GmbH grundsätzlich keine Einschränkungen.

Neundorf Consulting GmbH ist nicht befugt sich Eigentum oder Besitz an den Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen.

Keine Unabhängige Honorar-Anlageberatung

Nach den gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird zwischen unabhängiger Honorar-Anlageberatung und nicht unabhängiger Anlageberatung unterschieden. An die Qualifizierung einer Anlageberatung als unabhängige Honorar-Anlageberatung bestehen besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen.

Soweit Neundorf Consulting GmbH Anlageberatungsdienstleistungen erbringt, gilt diese nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung im Sinne der Vorgaben des WpHG. Insoweit ist Neundorf Consulting GmbH berechtigt, als Vertriebs- oder Vertriebsfolgeprovision monetäre Zuwendungen durch Dritte zu erhalten, die gegebenenfalls angenommen und einbehalten werden. Hierdurch können Konflikte zwischen den Interessen des Kunden an einer bestmöglichen Empfehlung und den Vergütungsinteressen von Neundorf Consulting GmbH entstehen, denen Neundorf Consulting GmbH versucht durch verschiedene organisatorische Vorkehrungen zu begegnen (Einzelheiten können dem Punkt „Information über den Umgang mit Interessenkonflikten“ entnommen werden).

Berichtspflichten

Bei Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrages oder eines Vertrages über die Erbringung der Anlageberatung erhält der Kunde über die Wertentwicklung und die Zusammenstellung seiner Vermögensgegenstände Berichte durch die depotführenden Banken. Eine Berichterstattung durch Neundorf Consulting GmbH ist gesondert zu vereinbaren.

Mindestlaufzeit

Die Verträge von Neundorf Consulting GmbH sehen keine Mindestlaufzeit vor.

Vorbehalt

Es besteht kein Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen oder die versprochenen Leistungen im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.

Gesamtpreis und Preisbestandteile

Für die Dienstleistungen von Neundorf Consulting GmbH fallen Kosten an. Details zu den Kosten für die einzelnen Dienstleistungen können den jeweiligen Vertragsdokumenten entnommen werden. Kosten Dritter, z. B. der konto- und/oder depotführenden Bank, sind nicht in den Kosten der Neundorf Consulting GmbH enthalten.

Im Rahmen der Anlageberatung sowie der Anlagevermittlung von Fondsanteilen, Vermittlung von Krediten und Versicherungen oder anderen Kapitalanlageprodukten (z.B. Immobilien) erhält Neundorf Consulting GmbH gegebenenfalls Zuwendungen von Dritten, die soweit möglich im Vertrag und gerne auf Nachfrage konkret offengelegt werden.

Den Kunden der Finanzdienstleistung wird vor Abschluss des Vertrages über die Erbringung der Finanzdienstleistung eine sog. Ex-Ante Kostenübersicht zur Verfügung gestellt. Diese soll dem Kunden Informationen zu den Kosten der Dienstleistung bzw. dem vermittelten Produkt bieten. Diese Ex-Ante Kosteninformationen werden separat übermittelt. Neundorf Consulting GmbH weist darauf hin, dass diese Ex-Ante Kosteninformationen auf Erfahrungen und Annahmen basieren, die sich im Einzelfall als unzutreffend erweisen mögen. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen.

Zusätzliche Kosten

Solche Kosten fallen bei Neundorf Consulting GmbH nicht an.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten für die Führung von Konten und/oder Wertpapierdepots bei der konto- und/oder depotführenden Bank, für die Einbuchung von Finanzinstrumenten in das Depot des Kunden, die Abwicklung von Wertpapier- und sonstigen Transaktionen anfallen und möglicherweise weitere Kosten für die Auslieferung bestimmter Produkte (bspw. physische Edelmetalle) o. ä. bei der konto- und/oder depotführenden Bank oder ausführenden Stelle anfallen.

Diese Kosten richten sich nach den vertraglichen Regelungen mit der konto- und/oder depotführenden Bank bzw. ausführenden Stelle.

Zusätzliche Kosten durch die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln

Solche Kosten werden dem Kunden von Neundorf Consulting GmbH nicht in Rechnung gestellt.

Steuern

Die Vergütung für die Anlageberatung und Anlage- und Abschlussvermittlung unterliegt der gesetzlichen Umsatzsteuer, die von Dritten gewährten Zuwendungen in der Regel nicht. Einkünfte auf Grund von Kursgewinnen und Dividenden sind in der Regel steuerpflichtig und unterliegen der sog. Abgeltungsteuer von derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Das gleiche gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Bei Fragen zur individuellen steuerrechtlichen Situation empfehlen wir unseren Kunden ihren persönlichen Steuerberater zu kontaktieren.

Spezifische Risiken, Kurs- und Preisschwankungen

Die im Rahmen der Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung für den Kunden zu disponierenden Finanzinstrumente und anderen Kapitalanlageprodukten (z.B. Immobilien) sind mit speziellen Risiken belastet. Diese können bis hin zum Totalverlust der Kapitalanlage, bei gehebelten oder kreditfinanzierten Finanzinstrumenten sogar darüber hinaus (Nachschussverpflichtung), gehen. Finanzinstrumente unterliegen Kursschwankungen am Finanzmarkt; und ggf. Wechselkursschwankungen (bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung). Hierauf hat Neundorf Consulting GmbH keinen Einfluss.

Vermögenswerte können möglicherweise nur zu geringeren Kursen als dem Erwerbspreis veräußert werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Weiterführende Ausführungen über Finanzinstrumente und sonstige Produkte und deren Funktionsweise sowie Chancen und Risiken enthalten die Ihnen ausgehändigten Informationsmaterialien und werden von Neundorf Consulting GmbH auf Nachfrage erteilt.

Befristung

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich des Preises, besteht nicht.

Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafen

Es gelten folgende ordentliche Kündigungsbedingungen:

  • Anlage- und Abschlussvermittlungsvertrag /Anlageberatungsvertrag: soweit schriftlich oder in Textform geschlossen in Textform, sonst formlos, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi-gungsfrist

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht unabhängig von den vertraglichen Kündigungsfristen. Bei mehreren Vertragspartnern steht das Recht zur Kündigung jedem Kunden einzeln mit Wirkung für alle zu.

Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.

Widerrufsrechte

Dem Kunden steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.

Allgemeine Informationen über Zuwendungen

Neundorf Consulting GmbH bietet Kunden für ihre Vermögensanlage in Fondsanteilen und anderen Kapitalanlageprodukten (z.B. Immobilien) eine hochwertige Aufklärung und Beratung an.

Diese Dienstleistungen sind für Neundorf Consulting GmbH mit einem kostenintensiven personellen und organisatorischen Aufwand verbunden.

Auf Grund aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Neundorf Consulting GmbH verpflichtet, Kunden über Zuwendungen (Vergütungen in Geld oder sonstige geldwerte Vorteile), die Neundorf Consulting GmbH im Rahmen der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erhält oder gewährt, zu informieren. Wir informieren deshalb nachfolgend darüber, dass wir im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen folgende Zuwendungen erhalten oder gewähren:

  • Für den Vertrieb von Investmentfonds und anderen Kapitalanlageprodukten (z.B. Immobilien) die insoweit erbrachte Vermittlung und ggf. Anlageberatung kann Neundorf Consulting GmbH Zuwendungen der Fondsgesellschaften bzw. Initiatoren erhalten. Fondsgesellschaften erheben bei der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag. Vom Ausgabeaufschlag, der bei den von Neundorf Consulting GmbH vermittelten Fonds grundsätzlich bis zu 6 % der Anlagesumme betragen kann, erhält Neundorf Consulting GmbH eine Rückvergütung bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages. Fondsgesellschaften entnehmen dem jeweiligen Fondsvermögen ferner eine Verwaltungsvergütung, die in Abhängigkeit der Anlageklasse bis zu 2,60 % p.a. des Wertes der von Ihnen gehaltenen Fondsanteile betragen kann und die Neundorf Consulting GmbH teilweise oder in voller Höhe als Rückvergütung erhält. Auch bei sonstigen Anlageprodukten können Provisionen anfallen, die Teil der Dienstleistungsvergütung der Neundorf Consulting GmbH darstellen.
  • Für die Vermittlung von Kunden an Neundorf Consulting GmbH zahlt Neundorf Consulting GmbH den Vermittlern zum Teil erfolgsbezogene Provisionen oder fixe Entgelte.

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten

Neundorf Consulting GmbH ist bestrebt, Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit der Erbringung von (Wertpapier-)Dienstleistungen entstehen können, zu vermeiden. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben informiert Neundorf Consulting GmbH ihre Kunden nachfolgend über die Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte, die Neundorf Consulting GmbH trotz ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Konflikte nicht vollständig ausschließen kann, legt Neundorf Consulting GmbH ihren Kunden offen.

Derartige Interessenkonflikte können sich in Bezug auf Neundorf Consulting GmbH, deren Geschäftsleitung, deren Gesellschafter, deren Mitarbeiter, deren vertraglich gebundene Vermittler und ihre Geschäftsleiter, Gesellschafter und Mitarbeiter oder Personen, die direkt oder indirekt durch Kontrolle mit Neundorf Consulting GmbH verbunden sind und den Kunden oder zwischen den Kunden von Neundorf Consulting GmbH ergeben.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen bzw. der Vermittlung anderer Kapitalanlageprodukten (z.B. Immobilien);
  • durch private Anlagegeschäfte der Geschäftsleitung oder der Mitarbeiter der Gesellschaft.

Neundorf Consulting GmbH setzt alles daran, solche Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen. Neundorf Consulting GmbH erwartet von ihren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses. Sofern es zu Konflikten zwischen den Interessen von Kunden und denen der Neundorf Consulting GmbH oder den persönlichen Interessen von Mitarbeitern und Führungskräften der Neundorf Consulting GmbH kommt, haben die berechtigten Interessen der Kunden stets Vorrang.

Die Integrität und das Qualitätsmanagement von Neundorf Consulting GmbH zeigen sich im professionellen Umgang mit Interessenkonflikten. Neundorf Consulting GmbH hat unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlagevermittlung sowie der Anlageberatung;
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Vermeidung von Handelsgeschäften durch Mitarbeiter in marktengen oder illiquiden Kapitalanlageprodukten;
  • Schulungen der Mitarbeiter.

Lassen sich Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht durch obige Maßnahmen vermeiden, wird Neundorf Consulting GmbH dies gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offenlegen und ggf. auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.

Information über Interessenkonflikte:

Trotz dieser weitreichenden Vorkehrungen, lassen sich nicht sämtliche Interessenkonflikte vollständig vermeiden. Nachfolgend informieren wir Sie daher über Interessenkonflikte, die trotz unserer Vorkehrungen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eliminiert werden können:

  • Im Zusammenhang mit der Anlageberatung und Anlagevermittlung kann Neundorf Consulting GmbH Zuwendungen von Produktgebern, Emittenten und sonstigen Dritten erhalten. Grundsätzlich sind derartige Zuwendungen geeignet, einen Anreiz darzustellen, verstärkt Provisionen oder andere Zuwendungen auslösende Finanzinstrumente zu empfehlen, was nicht immer im Kundeninteresse ist. Vor dem Hintergrund der in der Regel geringen Höhe der Provisionen (unter Berücksichtigung der erwarteten Laufzeit der Produkte in der Regel unter 1% p.a. bezogen auf das Investitionsvolumen) erachtet Neundorf Consulting GmbH die möglichen Interessenskonflikte aus Bestandsprovisionen als gering an. Trotz bestehender Präventionsmaßnahmen ist ein möglicher Interessenkonflikt nicht völlig ausgeschlossen.